Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen habe?

1.        Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, und hiermit nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bußgeldbescheid binnen einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wie dies im Einzelnen funktioniert, können Sie der Rechtsmittelbelehrung, die jedem Bußgeldbescheid beigefügt ist, entnehmen.

2.        Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist, hängt im Wesentliches von Folgendem ab:

o        Zunächst einmal wird man die Frage zu klären haben, ob die im Bußgeldbescheid genannte Person das Fahrzeug überhaupt gefahren hat.

o        In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Formalien des Messvorgangs eingehalten wurden (z.B. Vorliegen eines gültigen Eichscheins, Schulungsnachweis des Messbeamten, richtige Bedienung des Messgerätes).

o        Sodann wird der Messvorgang als solcher überprüft. Ergeben sich hier Zweifel, muss ein Sachverständiger zur Aufklärung der Angelegenheit herangezogen werden.

Aus der täglichen Praxis können wir berichten, dass bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Messungen eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht eingehalten wurde, bzw. die Messung Fehler aufweist. Dies führt dann entweder zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens oder ggf. zu einem Freispruch.

3.        Aber selbst dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben sollten und der eigentliche Messvorgang nicht zu beanstanden ist, besteht die Möglichkeit, bei der Behörde oder bei Gericht darauf hinzuwirken, dass die gegen Sie verhängte Sanktion (Bußgeld, Fahrverbot) abgemildert wird.

Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, „die Weichen von Anfang an richtig zu stellen“.

So gut wie jeder Bußgeldbescheid ist eine Überprüfung wert, wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.