ADAC-Vertragsanwalt

Herzlich willkommen auf unserer Homepage.

Als ADAC-Mitglied können Sie sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen, kostenfrei in unserem Hause beraten lassen (Erstberatung).

Dies gilt insbesondere in den Bereichen Verkehrsrecht, Unfallregulierung, Straf- und Bußgeldsachen, Fahrerlaubnisangelegenheiten sowie versicherungsvertragsrechtliche Fragen im Bereich Kfz.

Diese Erstberatung ist Bestandteil Ihrer ADAC-Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung. Bitte legen Sie einfach Ihre ADAC-Mitgliedskarte vor, oder nennen Sie uns bei einem Telefongespräch Ihre Mitgliedsnummer.

Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen des ADAC für seine Vertragsanwälte gewährleisten Kompetenz und Aktualität in Fragen des Verkehrsrechts.

Wenn Sie noch kein ADAC-Mitglied sind, können Sie sich unter http://www.adac.de anmelden.